Ihr sicherer Weg für Hinweise
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
zum 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien melden möchten. Wir möchten Sie darüber informieren, wie die Maximilians-Augenklinik diese Vorgaben umsetzt und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, Hinweise zu geben.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG soll eine Kultur der Offenheit und Transparenz fördern, indem es Hinweisgeber vor Repressalien schützt und ihnen eine sichere Möglichkeit bietet, Missstände zu melden. Es ist ein wichtiger Schritt, um Compliance und Integrität in unserer Klinik zu gewährleisten.
Wie funktioniert die interne Meldestelle?
Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, die Ihnen als sicherer Anlaufpunkt für Hinweise dient. Sie können uns Ihre Hinweise auf folgenden Wegen zukommen lassen:
Per Meldeformular: Hier finden Sie das Meldeformular
Mit Abgabe einer Meldung bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.
Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Per Telefon: 0911/91994-13
Was passiert mit Ihrem Hinweis?
Nach Eingang Ihrer Meldung werden wir diese umgehend prüfen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen einleiten. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten werden wir Sie über die Ergebnisse unserer Prüfung und die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen informieren.
Wichtige Informationen:
Das HinSchG gilt für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Position oder Vertragsart.
Es ist wichtig, dass Sie uns alle relevanten Informationen zu dem gemeldeten Vorfall mitteilen, um eine schnelle und effektive Bearbeitung zu ermöglichen.
Wir möchten betonen, dass wir alle Meldungen ernst nehmen und mit größter Sorgfalt behandeln.
Mit Abgabe einer Meldung bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.
Wir sind davon überzeugt, dass das Hinweisgeberschutzgesetz einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Unternehmenskultur leistet. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit an unsere Meldestelle wenden.

